Rechtsstellung und Zusammensetzung
Die Vertretung ist das Hauptorgan der Kommune. Mitglieder der Vertretung sind die in diese gewählten Abgeordneten sowie kraft Amtes die Hauptverwaltungsbeamtin oder der
Hauptverwaltungsbeamte. Die Abgeordneten tragen in den Gemeinden und Samtgemeinden die Bezeichnung Ratsfrau oder Ratsherr.
(zitiert aus dem NKomVG)